Hospiz Ulm
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Patientenverfügung

Was passiert, wenn Ihnen morgen etwas zustößt, wenn Sie plötzlich schwerkrank werden? Stimmen Sie lebenserhaltenden Maßnahmen wie z.B. künstlicher Beatmung zu? Und wer wird im Ernstfall wichtige Entscheidungen für Sie treffen, sollten Sie nicht mehr in der Lage sein, ihre Wünsche zu äußern? In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie behandelt werden möchten und wie nicht.
Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht auf Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass kein Arzt Sie gegen ihren Willen behandeln darf. Andernfalls macht er sich der Körperverletzung schuldig (§ 223 StGB). Was Sie in der Patientenverfügung festlegen ist für den behandelnden Arzt Ihr dokumentierter Wille und Anlass dafür, eine Maßnahme nicht zu beginnen bzw. zu beenden.

Was Sie bei einer Patientenverfügung beachten müssen: Fixierung der Inhalte, regelmäßige Überprüfung. Hat sich an Ihrer Einstellung etwas verändert? Die Gültigkeit regelmäßig mit Unterschrift und Datum bestätigen. Bitten Sie „Zeugen“, die Patientenverfügung mit zu unterschreiben. Im Zweifelsfall bekräftigen diese Zeugen die fixierten Aussagen. Unterschrift und Datum.

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